Covid-19 Kredit im Jahresabschluss

Viele Gesellschaften haben nicht zuletzt wegen der Covid-19 Pandemie ein wirtschaftlich schwieriges Jahr hinter sich. Einige erwarten stattliche Verluste. Der Bund erhöhte das Budget für das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite auf insgesamt 40 Milliarden Franken. Zahlreiche Gesellschaften stehen daher zum Jahresende vor der Frage, wie der COVID-Überbrückungskredit in der Jahresrechnung dargestellt werden muss und wie sich der Kredit auf die Unternehmensfortführung, bzw. die Anzeigepflichten bei Überschuldung auswirkt.

COVID-19 Überbrückungskredit im Jahresabschluss

Liquidation einer Gesellschaft

Eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) kann aus den unterschiedlichsten Gründen liquidiert werden: Beschliesst eine 3/4 Mehrheit sämtlicher Beteiligter die Liquidation in der Hauptversammlung, wird diese liquidiert. Auch die Eröffnung eines Konkursverfahrens führt zu einer Liquidation.

Liegt gemäss Art. 736 OR ein Grund zur Auflösung vor, heisst das noch nicht, dass es die Aktiengesellschaft nicht mehr gibt. Stattdessen wird die Liquidation der AG eingeleitet und erst mit Beendigung dieses Verfahrens wird laut Art. 738 OR die AG gelöscht. Wie es im Detail vorgeht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Liquidation einer Gesellschaft

Verwaltungsratssitzungen

Im Zusammenhang mit Verwaltungsratssitzungen tauchen immer wieder Fragen auf. Insbesondere bei Gesellschaften, bei denen der Geschäftsführer auch Mehrheitsaktionär ist oder bei Konzernen, in denen das Management der Muttergesellschaft «durchgreifen» kann. In solchen Konstellationen werden Verwaltungsratssitzungen oft als notwendiges Übel und administrativer Overkill betrachtet. Daher kommt oft die Frage, was ist das Minimum, was man als Verwaltungsrat dokumentieren muss, um dem gesetzlichen Minimum zu entsprechen. Bei Fragen zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

Verwaltungsratssitzungen und Protokollierung
Mustereinladung zur Verwaltungsratssitzung
Musterprotokoll Verwaltungsratssitzung

Einführung einer Konzernrechnung

Schweizer Unternehmensgruppen müssen ab einer gewissen Grösse ein Konzernrechnung erstellen. Mit der Einführung einer Konzernrechnung kann der Verwaltungsrat Weichen für die Unternehmensführung der Zukunft stellen.

Die wichtigsten Fragen und Erfahrungen aus der Praxis sind folgenden Beitrag zusammengestellt. Sind Sie mit der Einführung einer Konzernrechnung beauftragt? Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie den Beitrag in Ruhe durch.

Einführung einer Konzernrechnung

Kryptowährungen in der Buchhaltung

Mit Initial Coin Offerings (ICO) konnten zahlreiche Unternehmungen Kapital aufnehmen. Diese Erfolgsgeschichten lassen erahnen, dass immer mehr Unternehmen in der Schweiz mit Kryptowährungen (Crypto currencies) in Kontakt kommen – als Investor, Emittent oder einfach im ordentlichen Geschäftsverkehr. Höchste Zeit, den Umgang mit Kryptowährungen auch aus buchhalterischer Sicht zu beleuchten. Bis jetzt ist hierzu von den Schweizer Branchenverbänden oder dem Gesetzgeber noch keine Guidance erlassen worden.

Im folgenden Beitrag finden Investoren eine Herleitung zur schlüssigen Bilanzierung der Kryptowährungen.

Buchführung von Kryptowährungen

Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2018

Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:

Normalsatz neu:           7.7%
Sondersatz neu:            3.7%
Reduzierter Satz neu:  2.5%

Mehr Detail finden sich auf der Homepage der ESTV.

Organisatorisch ergeben sich daraus verschiedene Handlungsfelder:

  • Anpassung der Steuerkennzeichen im Buchhaltungssystem (Umsatz- und Vorsteuern)
  • Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes basierend auf dem Leistungszeitraum
  • Aktualisierung der Rechnungsformulare und übriger Vorlagen
  • Prüfung von Verträgen, Vereinbarungen und Offerten auf Hinweise zum MWST-Satz
  • Schulung der Mitarbeiter

Arbeitszeiterfassung Weisung des SECO

Mit Wirkung per 1. Januar 2014 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Weisung betreffend die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung herausgegeben und damit auf die geänderten Bedürfnisse im wirtschaftlichen und politischen Umfeld reagiert. Zukünftig sollen nicht mehr für alle Arbeitnehmer die gleichen umfassenden Arbeitszeiterfassungspflichten gelten, sondern nach drei Kategorien unterschieden werden. Dabei sollen namentlich Kaderleute mit Weisungsrecht sowie vollamtliche Projekt- und Mandatsleiter unter gewissen Voraussetzungen von entscheidenden Erleichterungen hinsichtlich der Ruhezeiterfassung profitieren können.

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Vernehmlassung Umsatzerfassung Swiss GAAP FER

Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat an der letzten Sitzung über die vorgeschlagenen Anpassungen und Ergänzungen in den Fachempfehlungen im Bereich der Umsatzerfassung beraten. Die auf die Zielgruppe der Swiss GAAP FER ausgerichteten Vorschläge richten sich auf die Regelungsbereiche: Abgrenzung von Geschäftsvorfällen, Voraussetzungen der Erlösrealisierung, Ausweis in der Erfolgsrechnung und Offenlegung im Anhang.

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Neues Rechnungslegungsrecht per 1. Januar 2013 in Kraft getreten

Am 23. Dezember 2011 verabschiedete das Eidgenössische Parlament ein neues Rechnungslegungsrecht, welches per 1. Januar 2013 in Kraft trat. Es gelten Übergangsvorschriften von 2 Jahren für Einzelabschlüsse und 3 Jahre für Konzernrechnungen.
Das neue Rechnungslegungsrecht beinhaltet neben neuen Mindestvorschriften zur Gliederung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang auch neue Bilanzierungsvorschriften. Insbesondere kann der Grundsatz der Einzelbewertung zu einer wesentlichen Veränderung des Bilanzbildes führen. Es lohnt sich, frühzeitig die Auswirkungen auf die eigene Bilanz zu analysieren und die notwendigen Daten bereits 2014 aufzubereiten.

pdfNeues Rechnungslegungsgesetz (PDF)