Neues Rechnungslegungsrecht per 1. Januar 2013 in Kraft getreten

Am 23. Dezember 2011 verabschiedete das Eidgenössische Parlament ein neues Rechnungslegungsrecht, welches per 1. Januar 2013 in Kraft trat. Es gelten Übergangsvorschriften von 2 Jahren für Einzelabschlüsse und 3 Jahre für Konzernrechnungen.
Das neue Rechnungslegungsrecht beinhaltet neben neuen Mindestvorschriften zur Gliederung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang auch neue Bilanzierungsvorschriften. Insbesondere kann der Grundsatz der Einzelbewertung zu einer wesentlichen Veränderung des Bilanzbildes führen. Es lohnt sich, frühzeitig die Auswirkungen auf die eigene Bilanz zu analysieren und die notwendigen Daten bereits 2014 aufzubereiten.

pdfNeues Rechnungslegungsgesetz (PDF)

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar