Liquidation einer Gesellschaft

Eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) kann aus den unterschiedlichsten Gründen liquidiert werden: Beschliesst eine 3/4 Mehrheit sämtlicher Beteiligter die Liquidation in der Hauptversammlung, wird diese liquidiert. Auch die Eröffnung eines Konkursverfahrens führt zu einer Liquidation.

Liegt gemäss Art. 736 OR ein Grund zur Auflösung vor, heisst das noch nicht, dass es die Aktiengesellschaft nicht mehr gibt. Stattdessen wird die Liquidation der AG eingeleitet und erst mit Beendigung dieses Verfahrens wird laut Art. 738 OR die AG gelöscht. Wie es im Detail vorgeht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Liquidation einer Gesellschaft