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Covid-19 Kredit im Jahresabschluss

Viele Gesellschaften haben nicht zuletzt wegen der Covid-19 Pandemie ein wirtschaftlich schwieriges Jahr hinter sich. Einige erwarten stattliche Verluste. Der Bund erhöhte das Budget für das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite auf insgesamt 40 Milliarden Franken. Zahlreiche Gesellschaften stehen daher zum Jahresende vor der Frage, wie der COVID-Überbrückungskredit in der Jahresrechnung dargestellt werden muss und wie sich der Kredit auf die Unternehmensfortführung, bzw. die Anzeigepflichten bei Überschuldung auswirkt.

COVID-19 Überbrückungskredit im Jahresabschluss

Liquidation einer Gesellschaft

Eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) kann aus den unterschiedlichsten Gründen liquidiert werden: Beschliesst eine 3/4 Mehrheit sämtlicher Beteiligter die Liquidation in der Hauptversammlung, wird diese liquidiert. Auch die Eröffnung eines Konkursverfahrens führt zu einer Liquidation.

Liegt gemäss Art. 736 OR ein Grund zur Auflösung vor, heisst das noch nicht, dass es die Aktiengesellschaft nicht mehr gibt. Stattdessen wird die Liquidation der AG eingeleitet und erst mit Beendigung dieses Verfahrens wird laut Art. 738 OR die AG gelöscht. Wie es im Detail vorgeht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Liquidation einer Gesellschaft