Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2018

Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:

Normalsatz neu:           7.7%
Sondersatz neu:            3.7%
Reduzierter Satz neu:  2.5%

Mehr Detail finden sich auf der Homepage der ESTV.

Organisatorisch ergeben sich daraus verschiedene Handlungsfelder:

  • Anpassung der Steuerkennzeichen im Buchhaltungssystem (Umsatz- und Vorsteuern)
  • Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes basierend auf dem Leistungszeitraum
  • Aktualisierung der Rechnungsformulare und übriger Vorlagen
  • Prüfung von Verträgen, Vereinbarungen und Offerten auf Hinweise zum MWST-Satz
  • Schulung der Mitarbeiter