Konzerninterner Personalverleih

Im Jahr 2003 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Weisung erlassen, die den konzerninternen Personalverleih von den meisten eher einschränkenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) befreit. Insbesondere unterstand der Personalverleih zwischen Konzerngesellschaften nicht der Bewilligungspflicht des AVG und der Personalverleih aus dem Ausland (der durch das AVG grundsätzlich untersagt ist) war innerhalb eines Konzerns zulässig. In der Praxis hat das SECO in den letzten Jahren seine eigene Weisung aber immer restriktiver ausgelegt. Diese Praxis wurde nun in einer Weisung vom 20. Juni 2017 schriftlich festgehalten, mit dem eindeutigen Ziel, den konzerninternen Personalverleih generell einer AVG-Bewilligung zu unterstellen. Der grenzüberschreitende Personalverleih in die Schweiz bleibt nur noch in besonderen Fällen zulässig.