Gründung mit Kryptowährung

Sitzverlegung in die Schweiz

Risikoanalyse

Risikoanalysen und das Ergreifen von Massnahmen gehören zu den Kernaufgaben des Verwaltungsrats. In ordentlich revidierten Gesellschaften wird die Risikobeurteilung auch regelmässig von der Revisionsstelle eingefordert.

Die von der Revisionsstelle geforderte Risikobeurteilung orientiert sich stark an den Fehlerquellen bei der Erstellung der Jahresrechnung. Dabei gehen die «richtigen» Unternehmensrisiken gerne vergessen.

Wir durchleuchten die Buchführung Ihrer Unternehmung und decken Risiken und Optimierungspotentiale auf. Oder: Wenn Sie eine zweite Meinung zu Ihren betriebswirtschaftlichen Fragen hören möchten, schauen wir gerne bei Ihnen hinein. Mit uns gehen Sie Risiken bewusster ein.

Mutter-Tochter-Fusion

Die Welt muss nicht immer kompliziert sein. Wenn eine Gesellschaft 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft hält, können diese sehr einfach fusionieren und erst noch mit wenig formellem Aufwand. Wie es funktioniert, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

 Die Mutter-Tochter-Fusion

Konzerninterner Personalverleih

Im Jahr 2003 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Weisung erlassen, die den konzerninternen Personalverleih von den meisten eher einschränkenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) befreit. Insbesondere unterstand der Personalverleih zwischen Konzerngesellschaften nicht der Bewilligungspflicht des AVG und der Personalverleih aus dem Ausland (der durch das AVG grundsätzlich untersagt ist) war innerhalb eines Konzerns zulässig. In der Praxis hat das SECO in den letzten Jahren seine eigene Weisung aber immer restriktiver ausgelegt. Diese Praxis wurde nun in einer Weisung vom 20. Juni 2017 schriftlich festgehalten, mit dem eindeutigen Ziel, den konzerninternen Personalverleih generell einer AVG-Bewilligung zu unterstellen. Der grenzüberschreitende Personalverleih in die Schweiz bleibt nur noch in besonderen Fällen zulässig.

 

Neuer IAS 15 Revenue Recognition

Das IASB hat mit IAS 15 den wohl wichtigsten Standard angepasst. Die meisten Firmen werden davon betroffen sein, da Umsatz eine der relevantesten Kennzahlen ist. Anzuwenden ist er spätestens ab dem 1. Januar 2017.

pdf22IFRS Revenue Recognition (PDF)