In der Schweiz sind Unternehmensgründungen mit Kryptowährungen möglich. Da Kryptowährungen als Sachen angesehen werden, gelten solche Gründungen als qualifizierte Gründungen mit Sacheinlage.

Die qualifizierte Gründung unterliegt der Revisionspflicht. Der Revisionsexperte prüft bei der Sacheinlage insbesondere die Bilanzierungsfähigkeit der Sache, deren Verwertbarkeit und Verfügbarkeit.

Die Crux bei den Kryptowährungen ist das Kursrisiko. Einige Kryptowährungen unterliegen im Vergleich zum Schweizer Franken starken Schwankungen. Entscheidend ist die Bewertung zum Zeitpunkt der Beurkundung.

Weitere Ausführungen finden Sie hier:

Gründung mit Kryptowährungen

Incorporation with Cryptocurrencies (english version)