Gründung mit Kryptowährung

Sitzverlegung in die Schweiz

Risikoanalyse

Risikoanalysen und das Ergreifen von Massnahmen gehören zu den Kernaufgaben des Verwaltungsrats. In ordentlich revidierten Gesellschaften wird die Risikobeurteilung auch regelmässig von der Revisionsstelle eingefordert.

Die von der Revisionsstelle geforderte Risikobeurteilung orientiert sich stark an den Fehlerquellen bei der Erstellung der Jahresrechnung. Dabei gehen die «richtigen» Unternehmensrisiken gerne vergessen.

Wir durchleuchten die Buchführung Ihrer Unternehmung und decken Risiken und Optimierungspotentiale auf. Oder: Wenn Sie eine zweite Meinung zu Ihren betriebswirtschaftlichen Fragen hören möchten, schauen wir gerne bei Ihnen hinein. Mit uns gehen Sie Risiken bewusster ein.

Covid-19 Kredit im Jahresabschluss

Viele Gesellschaften haben nicht zuletzt wegen der Covid-19 Pandemie ein wirtschaftlich schwieriges Jahr hinter sich. Einige erwarten stattliche Verluste. Der Bund erhöhte das Budget für das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite auf insgesamt 40 Milliarden Franken. Zahlreiche Gesellschaften stehen daher zum Jahresende vor der Frage, wie der COVID-Überbrückungskredit in der Jahresrechnung dargestellt werden muss und wie sich der Kredit auf die Unternehmensfortführung, bzw. die Anzeigepflichten bei Überschuldung auswirkt.

COVID-19 Überbrückungskredit im Jahresabschluss

Liquidation einer Gesellschaft

Eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG) kann aus den unterschiedlichsten Gründen liquidiert werden: Beschliesst eine 3/4 Mehrheit sämtlicher Beteiligter die Liquidation in der Hauptversammlung, wird diese liquidiert. Auch die Eröffnung eines Konkursverfahrens führt zu einer Liquidation.

Liegt gemäss Art. 736 OR ein Grund zur Auflösung vor, heisst das noch nicht, dass es die Aktiengesellschaft nicht mehr gibt. Stattdessen wird die Liquidation der AG eingeleitet und erst mit Beendigung dieses Verfahrens wird laut Art. 738 OR die AG gelöscht. Wie es im Detail vorgeht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Liquidation einer Gesellschaft

Verwaltungsratssitzungen

Im Zusammenhang mit Verwaltungsratssitzungen tauchen immer wieder Fragen auf. Insbesondere bei Gesellschaften, bei denen der Geschäftsführer auch Mehrheitsaktionär ist oder bei Konzernen, in denen das Management der Muttergesellschaft «durchgreifen» kann. In solchen Konstellationen werden Verwaltungsratssitzungen oft als notwendiges Übel und administrativer Overkill betrachtet. Daher kommt oft die Frage, was ist das Minimum, was man als Verwaltungsrat dokumentieren muss, um dem gesetzlichen Minimum zu entsprechen. Bei Fragen zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

Verwaltungsratssitzungen und Protokollierung
Mustereinladung zur Verwaltungsratssitzung
Musterprotokoll Verwaltungsratssitzung

Mutter-Tochter-Fusion

Die Welt muss nicht immer kompliziert sein. Wenn eine Gesellschaft 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft hält, können diese sehr einfach fusionieren und erst noch mit wenig formellem Aufwand. Wie es funktioniert, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

 Die Mutter-Tochter-Fusion

Einführung einer Konzernrechnung

Schweizer Unternehmensgruppen müssen ab einer gewissen Grösse ein Konzernrechnung erstellen. Mit der Einführung einer Konzernrechnung kann der Verwaltungsrat Weichen für die Unternehmensführung der Zukunft stellen.

Die wichtigsten Fragen und Erfahrungen aus der Praxis sind folgenden Beitrag zusammengestellt. Sind Sie mit der Einführung einer Konzernrechnung beauftragt? Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie den Beitrag in Ruhe durch.

Einführung einer Konzernrechnung